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   OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 5 ME 272/09   

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https://dejure.org/2010,5923
OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 5 ME 272/09 (https://dejure.org/2010,5923)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.01.2010 - 5 ME 272/09 (https://dejure.org/2010,5923)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 5 ME 272/09 (https://dejure.org/2010,5923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Zuweisung einer "konkreten" Tätigkeit bei einem Tochter- oder Enkelunternehmen der Deutschen Telekom

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO; § 130 Abs. 2 VwGO; § 4 Abs. 4 S. 2, 3 PostPersRG
    Voraussetzung einer Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht; Anspruch auf Ablehnung eines Antrages auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung einer Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht; Anspruch auf Ablehnung eines Antrages auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung einer Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht; Anspruch auf Ablehnung eines Antrages auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Zuweisung zu Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG - Amtsangemessenheit (konkreteTätigkeit) - Referent Planung und Steuerung bei DT Netzproduktion GmbH

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 5 ME 272/09
    Der Begriff des Arbeitspostens bezeichnet - dem Begriff des Dienstpostens (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6. 2006 - BVerwG 2 C 26.05 -, BVerwGE 126, 182 ff. [184 Rn. 11]) vergleichbar - die dem Beamten in der Organisationseinheit des ihn aufnehmenden Unternehmens tatsächlich übertragene Funktion, seinen Aufgabenbereich, also die von ihm wirklich auszuführenden Arbeiten.
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08

    Voraussetzungen der Zuweisung einer zu Vivento versetzten Beamtin zu einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 5 ME 272/09
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. Januar 2009 - 5 ME 427/08 - (ZBR 2009, 279, - hier zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) ausgeführt hat, umfasst der Begriff der "dauerhaften Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit" im Sinne des § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG zweierlei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2009 - 1 B 1650/08

    Rechtmäßigkeit der dauerhaften Zuweisung eines Beamten zu einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 5 ME 272/09
    Hieraus ergibt sich, dass eine auf § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG gestützte Zuweisungsverfügung auch die erstmalige Übertragung eines Arbeitspostens erfordert (ebenso: OVG NRW, Beschl. v. 16.3. 2009 - 1 B 1650/08 -, ZTR 2009, 608, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 13 ff. [15]), und grundsätzlich offensichtlich rechtswidrig ist, wenn es daran fehlt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1556/09

    Sicherung einer amtsangemessener Beschäftigung eines Beamten i.R.e. Tätigkeit als

    vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 ME 272/09 -, juris Rn. 11, welches in der teilweisen Untersagung der Wahrnehmung der gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 PostPersRG zugewiesenen Aufgaben rechtlich ein unzulässiges teilweises Verbot der Führung der Dienstgeschäfte sieht.
  • OVG Hamburg, 29.06.2011 - 1 Bs 35/11

    Amtsangemessene Beschäftigung eines Telekombeamten; Zuweisung; gehobener Dienst

    Dass einzelne oder mehrere der im Zuweisungsbescheid bezeichneten 13 Einzeltätigkeiten auf dem Dienstposten bei der VCS am Standort Uelzen gar nicht anfallen oder von dem jeweiligen Dienstposteninhaber dauerhaft durch das aufnehmende Unternehmen nicht abgefordert werden und daher keinen Bezug zu dem konkreten Arbeitsposten haben (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.1.2009, ZBR 2010, 198), lässt sich bei summarischer Prüfung nicht feststellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1558/09

    Überprüfung der Entscheidung der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der Zuweisung

    vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 ME 272/09 -, juris Rn. 11, welches in der teilweisen Untersagung der Wahrnehmung der gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 PostPersRG zugewiesenen Aufgaben rechtlich ein unzulässiges teilweises Verbot der Führung der Dienstgeschäfte sieht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1555/09

    Anwendung des Grundsatzes der funktionsgerechten Ämterbewertung für bei der

    vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 ME 272/09 -, juris Rn. 11, welches in der teilweisen Untersagung der Wahrnehmung der gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 PostPersRG zugewiesenen Aufgaben rechtlich ein unzulässiges teilweises Verbot der Führung der Dienstgeschäfte sieht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1541/09

    Anwendung des Grundsatzes der funktionsgerechten Ämterbewertung für bei der

    vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 ME 272/09 -, juris Rn. 11, welches in der teilweisen Untersagung der Wahrnehmung der gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 PostPersRG zugewiesenen Aufgaben rechtlich ein unzulässiges teilweises Verbot der Führung der Dienstgeschäfte sieht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1557/09

    Sicherung einer amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten i.R.e. Tätigkeit als

    vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 ME 272/09 -, juris Rn. 11, welches in der teilweisen Untersagung der Wahrnehmung der gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 PostPersRG zugewiesenen Aufgaben rechtlich ein unzulässiges teilweises Verbot der Führung der Dienstgeschäfte sieht.
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